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        Wassermeyer, DBA
        
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            Insel Man (S)
            
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                Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Insel Man zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von im internationalen Verkehr tätigen Schifffahrtsunternehmen (Art. 1 - Art. 6)
                
- Art. 1 Unter das Abkommen fallende Steuern
 - Art. 2 Begriffsbestimmungen
 - Art. 3 Vermeidung der Doppelbesteuerung
 - Art. 4 Verständigungsverfahren
 - Art. 5 Inkrafttreten
 - Art. 6 Kündigung
 
 
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                Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Insel Man zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von im internationalen Verkehr tätigen Schifffahrtsunternehmen (Art. 1 - Art. 6)
                
 
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            Insel Man (S)
            
 
        
          Siehe auch ...
        
      
      
            
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