-
Zitiert in Normen0
-
Verwaltungsvorschriften0
-
Rechtsprechung zum Thema0
-
Aufsätze zum Thema0
-
Formulare zum Thema0
-
Wassermeyer, DBA
-
Norwegen
-
Abkommen (Art. 1 - Art. 32)
-
Art. 20 Tätigkeiten vor der Küste
- I. Allgemeines
- II. Absatz 1 – Vorrang von Art. 20
- III. Absatz 2 – Besteuerung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erforschung und Ausbeutung von Bodenschätzen
- IV. Absatz 3 – Verhinderung von Missbräuchen
- V. Abs. 4 – Einsatz von Beförderungsmitteln
- VI. Abs. 5 – Vergütungen für nichtselbständige Tätigkeit für Tätigkeiten vor der Küste
- VII. Abs. 6 – Veräußerungsgewinne aus Rechten und Vermögenswerten
-
Art. 20 Tätigkeiten vor der Küste
-
Abkommen (Art. 1 - Art. 32)
-
Norwegen
Siehe auch ...
Ansicht
Einstellungen