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Wassermeyer, DBA
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Norwegen
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Abkommen (Art. 1 - Art. 32)
- Art. 1 Persönlicher Geltungsbereich
- Art. 2 Unter das Abkommen fallende Steuern
- Art. 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen
- Art. 4 Ansässige Person
- Art. 5 Betriebsstätte
- Art. 6 Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen
- Art. 7 Unternehmensgewinne
- Art. 8 Seeschiffahrt und Luftfahrt
- Art. 9 Verbundene Unternehmen
- Art. 10 Dividenden
- Art. 11 Zinsen
- Art. 12 Lizenzgebühren
- Art. 13 Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen
- Art. 14 Selbständige Arbeit
- Art. 15 Unselbständige Arbeit
- Art. 16 Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen
- Art. 17 Künstler und Sportler
- Art. 18 Ruhegehälter, Unterhaltszahlungen, Renten und ähnliche Zahlungen
- Art. 19 Öffentlicher Dienst
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Art. 20 Tätigkeiten vor der Küste
- I. Allgemeines
- II. Absatz 1 – Vorrang von Art. 20
- III. Absatz 2 – Besteuerung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erforschung und Ausbeutung von Bodenschätzen
- IV. Absatz 3 – Verhinderung von Missbräuchen
- V. Abs. 4 – Einsatz von Beförderungsmitteln
- VI. Abs. 5 – Vergütungen für nichtselbständige Tätigkeit für Tätigkeiten vor der Küste
- VII. Abs. 6 – Veräußerungsgewinne aus Rechten und Vermögenswerten
- Art. 21 Andere Einkünfte
- Art. 22 Vermögen
- Art. 23 Vermeidung der Doppelbesteuerung
- Art. 24 Gleichbehandlung
- Art. 25 Verständigungsverfahren
- Art. 26 Informationsaustausch
- Art. 27 Amtshilfe bei der Steuererhebung
- Art. 28 Erstattung der Abzugsteuern
- Art. 29 Anwendung des Abkommens in bestimmten Fällen
- Art. 30 Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen
- Art. 31 Inkrafttreten
- Art. 32 Kündigung
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Abkommen (Art. 1 - Art. 32)
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Norwegen
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