-
Zitiert in Normen0
-
Verwaltungsvorschriften0
-
Rechtsprechung zum Thema0
-
Aufsätze zum Thema0
-
Formulare zum Thema0
-
Wassermeyer, DBA
-
Argentinien
-
Abkommen (Art. 1 - Art. 30)
-
Art. 13 Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen (Art. 13 MA)
- I. Allgemeiner Inhalt und Abweichungen vom MA (MA Art. 13 Rz. 1–15)
- II. Absatz 1 – Veräußerung von unbeweglichem Vermögen (MA Art. 13 Rz. 16–64)
- III. Absatz 2 – Veräußerung von beweglichen Betriebsstättenvermögen (MA Art. 13 Rz. 65–99)
- IV. Absatz 3 – Veräußerung von Gesellschaftsanteilen
- V. Absatz 4 – Veräußerung von registrierten See-, Luft- und Kraftfahrzeugen
- VI. Absatz 5 – Veräußerung von sonstigen Vermögen (MA Art. 13 Rz. 125–154)
-
Art. 13 Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen (Art. 13 MA)
-
Abkommen (Art. 1 - Art. 30)
-
Argentinien
Siehe auch ...
Ansicht
Einstellungen