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Wassermeyer, DBA
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Schweden
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Abkommen
- Abschnitt I. Allgemeine Bestimmungen (Art. 1 - Art. 5)
- Abschnitt II. Besteuerung des Einkommens und Vermögens (Art. 6 - Art. 23)
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Abschnitt III. Besteuerung von Nachlässen, Erbschaften und Schenkungen (Art. 24 - Art. 28)
- Vor Art. 24 bis 28
- Art. 24 Besteuerungsregeln (Art. 5 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 und Abs. 6, Art. 7 MA-ErbSt)
- Art. 25 Schuldenabzug (Art. 8 MA-ErbSt)
- Art. 26 Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat (Art. 9 MA-ErbSt)
- Art. 27 Fünf-Jahres-Regel (keine Entsprechung im MA-ErbSt)
- Art. 28 Steuerbefreite Organisationen (keine Entsprechung im MA-ErbSt)
- Abschnitt IV. Beistand in Steuersachen (Art. 29 - Art. 37)
- Abschnitt V. Schutz des Steuerpflichtigen und Verständigung (Art. 38 - Art. 41)
- Abschnitt VI. Besondere Bestimmungen (Art. 42 - Art. 45)
- Abschnitt VII. Schlußbestimmungen (Art. 46 - Art. 47)
- Anlage zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei den Erbschaft- und Schenkungsteuern und zur Leistung gegenseitigen Beistands bei den Steuern
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Abkommen
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Schweden
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