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Wassermeyer, DBA
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Niederlande
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Abkommen
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Kapitel V. Besondere Bestimmungen
- Art. 23 Anwendung des Abkommens in bestimmten Fällen
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Art. 24 Gleichbehandlung
- I. Abweichungen vom MA und Allgemeines
- II. Absatz 1 – Das Verbot der Staatsangehörigendiskriminierung
- III. Absatz 2 – Das Verbot der Diskriminierung Staatenloser
- IV. Absatz 3 – Das Verbot der Betriebsstättendiskriminierung
- V. Absatz 4 – Das Verbot der Diskriminierung Zins-, Lizenz- und anderer Entgeltschuldner
- VI. Absatz 5 – Das Verbot der Unternehmerdiskriminierung
- VII. Absatz 6 – Das Verbot der Diskriminierung von Beiträgen des Altersvorsorgesystems
- VIII. Absatz 7 – Anwendbarkeit auf alle Steuerarten
- Art. 25 Verständigungsverfahren
- Art. 26 Außenprüfungen in grenzüberschreitenden Gewerbegebieten
- Art. 27 Informationsaustausch
- Art. 28 Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern
- Art. 29 Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung
- Art. 30 Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen
- Art. 31 Anlage und Protokoll
- Art. 32 Ausweitung des räumlichen Geltungsbereichs
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Kapitel V. Besondere Bestimmungen
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Abkommen
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Niederlande
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