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Verwaltungsvorschriften0
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Rechtsprechung zum Thema0
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Wassermeyer, DBA
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Niederlande
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Abkommen
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Kapitel II. Begriffsbestimmungen
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Art. 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen
- I. Abweichungen vom MA und Allgemeines
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II. Absatz 1
- 1. „ein Vertragsstaat“ und „der andere Vertragsstaat“
- 2. Deutschland und Niederlande
- 3. Person
- 4. Gesellschaft
- 5. Ausübung einer Geschäftstätigkeit („Unternehmen“)
- 6. Ausübung einer freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit
- 7. Unternehmen eines Vertragsstaates
- 8. Internationaler Verkehr
- 9. Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet
- 10. Staatsangehörigkeit
- 11. Zuständige Behörde
- III. Absatz 2
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Art. 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen
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Kapitel II. Begriffsbestimmungen
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Abkommen
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Niederlande
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