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Wassermeyer, DBA
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Estland
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Abkommen
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Art. 15 Unselbständige Arbeit
- I. Allgemeiner Inhalt
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II. Absatz 1
- 1. „Vorbehaltlich der Artikel 16, 18 und 19“
- 2. Unselbständige Arbeit
- 3. Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen
- 4. In einem Vertragsstaat ansässige Person
- 5. Vergütungen aus unselbständiger Arbeit
- 6. Arbeitsausübung im anderen Staat
- 7. „Dafür bezogene Vergütungen“
- 8. Besteuerung im anderen Staat bzw. im Wohnsitzstaat
- III. Absatz 2 Buchst. a
- IV. Absatz 2 Buchst. b und c: Andere Einsatzstaatverknüpfungen
- V. Folgen des Wechsels des Besteuerungsrechts
- VI. Absatz 3: Sonderregelung für Einsatz auf Schiffen oder Luftfahrzeugen
- VII. Lohnsteuerverfahren in Deutschland bei Freistellung
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Art. 15 Unselbständige Arbeit
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Abkommen
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Estland