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Art. 13 Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen (Art. 13 MA)

Mai 2016 EL 133 (1) Gewinne, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der Veräußerung unbeweglichen


Zitiervorschlag:
Wassermeyer/Strauß, 162. EL Juli 2023, DBA IN 1995 Art. 13

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