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Wassermeyer, DBA
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Indien
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Abkommen
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Art. 23 Vermeidung der Doppelbesteuerung
- I. Allgemeines und Abweichungen vom MA
- II. Absatz 1 Buchst. a – Die Freistellungsmethode in Deutschland
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III. Absatz 1 Buchst. b – Die Anrechnungsmethode in Deutschland
- 1. Anwendungsbereich
- 2. Eine in Deutschland ansässige Person
- 3. Einkünfte
- 4. Das Beziehen von Einkünften
- 5. Das Halten von Vermögen
- 6. Besteuerung nach dem Abkommen in Indien
- 7. Die Anrechnung durch Deutschland als Ansässigkeitsstaat
- 8. Die in Indien gezahlten Steuern
- 9. Die Anrechnung auf die in Deutschland zu erhebende Steuer vom Einkommen
- 10. Höchstbetragsberechnung
- 11. Fiktive Steueranrechnung für Zinsen
- IV. Absatz 2 – Die Anrechnungsmethode in Indien
- V. Absatz 3
- VI. Abschnitt 6 des Protokolls
- VII. Deutsche Verhandlungsgrundlage (DE-VG)
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Art. 23 Vermeidung der Doppelbesteuerung
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Abkommen
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Indien