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Wassermeyer, DBA
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Indien
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Abkommen
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Art. 15 Unselbständige Arbeit
- I. Allgemeines und Abweichungen vom MA
- II. Regelungsbedarf zur Vermeidung doppelter Besteuerungen
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III. Absatz 1
- 1. Allgemeines
- 2. „Vorbehaltlich der Artikel 16, 18 und 19“
- 3. Unselbständige Arbeit
- 4. Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen
- 5. In einem Vertragsstaat ansässige Person
- 6. Aus unselbständiger Arbeit
- 7. Arbeitsausübung im anderen Staat
- 8. „Dafür bezogene Vergütungen“
- 9. Besteuerung im anderen Staat
- 10. Besteuerung im Wohnsitzstaat
- IV. Absatz 2 Buchst. a – Abweichung vom Arbeitsortprinzip
- V. Absatz 2 Buchst. b und c – Andere Einsatzstaatverknüpfungen
- VI. Folgen des Wechsels des Besteuerungsrechts
- VII. Absatz 3 – Sonderregelung für den Einsatz auf Schiffen und Luftfahrzeugen
- VIII. Deutsche Verhandlungsgrundlage
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Art. 15 Unselbständige Arbeit
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Abkommen
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Indien