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Wassermeyer, DBA
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Polen
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Abkommen
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Art. 10 Dividenden
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IV. Absatz 3
- 1. Allgemeines
- 2. Einkünfte aus Aktien, Genussaktien oder Genussscheinen, Kuxen und Gründeranteilen
- 3. Einkünfte aus anderen Rechten – ausgenommen Forderungen – auf Gewinnbeteiligung
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4. Einkünfte aus sonstigen Gesellschaftsanteilen
- a) Sonstige Gesellschaftsanteile
- b) Einkünfte denen aus Aktien gleichgestellt
- c) Stille Gesellschaft
- d) Gewinnobligationen
- e) Partiarische Darlehen
- f) Ausschüttungen auf die Anteilsscheine von Kapitalanlagegesellschaften (Investmentfonds)
- g) verbindliche Dividendenqualifikationen durch den Quellenstaat für den Ansässigkeitsstaat des Nutzungsberechtigten
- h) Entnahmen als abkommensrechtliche Dividenden
- i) Zuwendungen zw. Schwestergesellschaften
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IV. Absatz 3
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Art. 10 Dividenden
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Abkommen
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Polen