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Art. 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen (Art. 3 MA; Art. 3 DE-VG)

Januar 2024 EL 164 (1) Im Sinne dieses Abkommens, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert, a)bedeuten die Ausdrücke „ein Vertragsstaat“ und „der andere Vertragsstaat“


Zitiervorschlag:
Wassermeyer/Behrenz, 168. EL Januar 2025, Spanien Art. 3

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