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Art. 13 Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen (Art. 13 MA; Art. 13 DE-VG)

EL 164 Januar 2024 (1) Gewinne, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens


Zitiervorschläge:
Wassermeyer/Behrenz Spanien Art. 13
Wassermeyer/Behrenz, 170. EL Juli 2025, Spanien Art. 13

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