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Dutta/Weber, Int. Erbrecht, 1. A
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Kapitel II. Zuständigkeit (Artikel 4 - Artikel 19)
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Artikel 13 Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft, eines Vermächtnisses oder eines Pflichtteils
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II. Voraussetzungen
- 1. Erbrechtliche Erklärungen gem. Art. 13
- 2. Zeitpunkt für die Abgabe der Erklärung
- 3. „Gerichte“ im gewöhnlichen Aufenthaltsstaat des Erklärenden
- 4. Form der Erklärung
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II. Voraussetzungen
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Artikel 13 Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft, eines Vermächtnisses oder eines Pflichtteils
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Kapitel II. Zuständigkeit (Artikel 4 - Artikel 19)
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