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        Dutta/Weber, Int. Erbrecht, 1. A
        
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            Kapitel III. Anzuwendendes Recht (Artikel 20 - Artikel 38)
            
- Artikel 20 Universelle Anwendung
 - Artikel 21 Allgemeine Kollisionsnorm
 - Artikel 22 Rechtswahl
 - Artikel 23 Reichweite des anzuwendenden Rechts
 - Artikel 24 Verfügungen von Todes wegen außer Erbverträgen
 - Artikel 25 Erbverträge
 - Artikel 26 Materielle Wirksamkeit einer Verfügung von Todes wegen
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                  Artikel 27 Formgültigkeit einer schriftlichen Verfügung von Todes wegen
                
- Artikel 1 ...Eine letztwillige Verfügung ist hinsichtlich ihrer Form gültig, wenn diese...
 - Artikel 2 ...Artikel 1 ist auch auf letztwillige Verfügungen anzuwenden, durch die eine...
 - Artikel 3 Dieses Übereinkommen berührt bestehende oder künftige Vorschriften der Vertragsstaaten...
 - Artikel 4 Dieses Übereinkommen ist auch auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwenden,...
 - Artikel 5 Für den Bereich dieses Übereinkommens werden die Vorschriften, welche die für...
 - Artikel 6 Die Anwendung der in diesem Übereinkommen aufgestellten Regeln über das anzuwendende...
 - Artikel 7 Die Anwendung eines durch dieses Übereinkommen für maßgebend erklärten Rechtes...
 - Artikel 8 Dieses Übereinkommen ist in allen Fällen anzuwenden, in denen der Erblasser...
 - Artikel 9 Jeder Vertragsstaat kann sich, abweichend von Artikel 1 Abs. 3, das Recht vorbehalten,...
 - Artikel 10 Jeder Vertragsstaat kann sich das Recht vorbehalten, letztwillige Verfügungen...
 - Artikel 11 ...Jeder Vertragsstaat kann sich das Recht vorbehalten, bestimmte Formen im...
 - Artikel 12 Jeder Vertragsstaat kann sich das Recht vorbehalten, die Anwendung dieses Übereinkommens...
 - Artikel 13 Jeder Vertragsstaat kann sich, abweichend von Artikel 8, das Recht vorbehalten,...
 
 - Anhang I: EGBGB
 - Anhang II: Das Washingtoner Übereinkommen über ein einheitliches Recht für die Form eines internationalen Testaments vom 26. 10. 1973
 - Artikel 28 Formgültigkeit einer Annahme- oder Ausschlagungserklärung
 - Artikel 29 Besondere Regelungen für die Bestellung und die Befugnisse eines Nachlassverwalters in bestimmten Situationen
 - Artikel 30 Besondere Regelungen mit Beschränkungen, die die Rechtsnachfolge von Todes wegen in Bezug auf bestimmte Vermögenswerte betreffen oder Auswirkungen auf sie haben
 - Artikel 31 Anpassung dinglicher Rechte
 - Artikel 32 Kommorienten
 - Artikel 33 Erbenloser Nachlass
 - Artikel 34 Rück- und Weiterverweisung
 - Artikel 35 Öffentliche Ordnung (ordre public)
 - Artikel 36 Staaten mit mehr als einem Rechtssystem — Interlokale Kollisionsvorschriften
 - Artikel 37 Staaten mit mehr als einem Rechtssystem — Interpersonale Kollisionsvorschriften
 - Artikel 38 Nichtanwendung dieser Verordnung auf innerstaatliche Kollisionen
 
 
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            Kapitel III. Anzuwendendes Recht (Artikel 20 - Artikel 38)