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Dutta/Weber, Int. Erbrecht, 1. A
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Kapitel V. Öffentliche Urkunden und gerichtliche Vergleiche (Artikel 59 - Artikel 61)
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Artikel 59 Annahme öffentlicher Urkunden
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C. Einwände gegen das beurkundete Rechtsgeschäft oder Rechtsverhältnis (Abs. 3, 4)
- I. Funktion
- II. Materieller Inhalt der öffentlichen Urkunde
- III. Zuständiges Gericht
- IV. Anwendbares Recht
- V. Wirkung der Erhebung eines Einwands
- VI. Wirkung der Entscheidung über den materiellen Inhalt
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C. Einwände gegen das beurkundete Rechtsgeschäft oder Rechtsverhältnis (Abs. 3, 4)
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Artikel 59 Annahme öffentlicher Urkunden
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Kapitel V. Öffentliche Urkunden und gerichtliche Vergleiche (Artikel 59 - Artikel 61)
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