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        Dutta/Weber, Int. Erbrecht, 1. A
        
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            Kapitel VI. Europäisches Nachlasszeugnis (Artikel 62 - Artikel 73)
            
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                Artikel 64 Zuständigkeit für die Erteilung des Zeugnisses
                
- I. Überblick
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                      II. Internationale Zuständigkeit (Satz 1)
                    
- 1. Letzter gewöhnlicher Aufenthalt des Erblassers (Art. 4 EuErbVO)
 - 2. Subsidiäre Zuständigkeit bei letztem gewöhnlichen Aufenthalt in einem Drittstaat (Art. 10 EuErbVO)
 - 3. Zuständigkeit bei Rechtswahl des Erblassers (Art. 7 EuErbVO)
 - 4. Notzuständigkeit (Art. 11 EuErbVO)
 - 5. Spezielle Zuständigkeitsregel für Erteilung beglaubigter Abschriften sowie für die Berichtigung, Änderung oder den Widerruf des Zeugnisses (Art. 70, 71 EuErbVO)
 - 6. Auf das Nachlassverfahren nicht anwendbare Zuständigkeitsvorschriften der EuErbVO
 
 - III. Sachliche, örtliche und funktionale Zuständigkeit (Satz 2)
 
 
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                Artikel 64 Zuständigkeit für die Erteilung des Zeugnisses
                
 
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            Kapitel VI. Europäisches Nachlasszeugnis (Artikel 62 - Artikel 73)