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Dutta/Weber, Int. Erbrecht, 1. A
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Kapitel VI. Europäisches Nachlasszeugnis (Artikel 62 - Artikel 73)
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Artikel 64 Zuständigkeit für die Erteilung des Zeugnisses
- I. Überblick
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II. Internationale Zuständigkeit (Satz 1)
- 1. Letzter gewöhnlicher Aufenthalt des Erblassers (Art. 4 EuErbVO)
- 2. Subsidiäre Zuständigkeit bei letztem gewöhnlichen Aufenthalt in einem Drittstaat (Art. 10 EuErbVO)
- 3. Zuständigkeit bei Rechtswahl des Erblassers (Art. 7 EuErbVO)
- 4. Notzuständigkeit (Art. 11 EuErbVO)
- 5. Spezielle Zuständigkeitsregel für Erteilung beglaubigter Abschriften sowie für die Berichtigung, Änderung oder den Widerruf des Zeugnisses (Art. 70, 71 EuErbVO)
- 6. Auf das Nachlassverfahren nicht anwendbare Zuständigkeitsvorschriften der EuErbVO
- III. Sachliche, örtliche und funktionale Zuständigkeit (Satz 2)
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Artikel 64 Zuständigkeit für die Erteilung des Zeugnisses
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Kapitel VI. Europäisches Nachlasszeugnis (Artikel 62 - Artikel 73)
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