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Rechtsprechung zum Thema0
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Formulare zum Thema0
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Dutta/Weber, Int. Erbrecht, 1. A
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Abschnitt 2. Bürgerliche Streitigkeiten (§ 2)
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§ 2 Örtliche Zuständigkeit
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III. Die örtlichen Gerichtsstände im Einzelnen (Abs. 1–4)
- 1. Allgemeine Voraussetzung für alle Gerichtsstände: Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach Art. 4 ff. EuErbVO
- 2. Gerichtsstandsvereinbarung der Parteien zugunsten eines konkreten Gerichts: Ausschließliche Zuständigkeit nach Abs. 1
- 3. Gerichtsstandsanerkennung durch die Parteien: Ausschließliche Zuständigkeit nach Abs. 2
- 4. Rügeloses Einlassen durch die Parteien: Ausschließliche Zuständigkeit nach Abs. 3
- 5. Im Übrigen
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III. Die örtlichen Gerichtsstände im Einzelnen (Abs. 1–4)
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§ 2 Örtliche Zuständigkeit
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Abschnitt 2. Bürgerliche Streitigkeiten (§ 2)
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