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        Dutta/Weber, Int. Erbrecht, 1. A
        
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            Abschnitt 2. Bürgerliche Streitigkeiten (§ 2)
            
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                § 2 Örtliche Zuständigkeit
                
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                    III. Die örtlichen Gerichtsstände im Einzelnen (Abs. 1–4)
                    
- 1. Allgemeine Voraussetzung für alle Gerichtsstände: Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach Art. 4 ff. EuErbVO
 - 2. Gerichtsstandsvereinbarung der Parteien zugunsten eines konkreten Gerichts: Ausschließliche Zuständigkeit nach Abs. 1
 - 3. Gerichtsstandsanerkennung durch die Parteien: Ausschließliche Zuständigkeit nach Abs. 2
 - 4. Rügeloses Einlassen durch die Parteien: Ausschließliche Zuständigkeit nach Abs. 3
 - 5. Im Übrigen
 
 
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                    III. Die örtlichen Gerichtsstände im Einzelnen (Abs. 1–4)
                    
 
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                § 2 Örtliche Zuständigkeit
                
 
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            Abschnitt 2. Bürgerliche Streitigkeiten (§ 2)