-
aktuelle Vorschrift0
-
Dutta/Weber, Int. Erbrecht, 1. A
-
Abschnitt 2. Bürgerliche Streitigkeiten (§ 2)
-
§ 2 Örtliche Zuständigkeit
- I. Normzweck, Funktionsweise und Gegenstand
- II. Sachlicher Anwendungsbereich der Vorschrift
-
III. Die örtlichen Gerichtsstände im Einzelnen (Abs. 1–4)
- 1. Allgemeine Voraussetzung für alle Gerichtsstände: Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach Art. 4 ff. EuErbVO
- 2. Gerichtsstandsvereinbarung der Parteien zugunsten eines konkreten Gerichts: Ausschließliche Zuständigkeit nach Abs. 1
- 3. Gerichtsstandsanerkennung durch die Parteien: Ausschließliche Zuständigkeit nach Abs. 2
- 4. Rügeloses Einlassen durch die Parteien: Ausschließliche Zuständigkeit nach Abs. 3
- 5. Im Übrigen
- IV. Örtliche Zuständigkeit für die Unzuständigkeitserklärung nach Art. 6 lit. b EuErbVO
- V. Relevanz des besonderen Gerichtsstands der Erbschaft nach §§ 27, 28 ZPO?
-
§ 2 Örtliche Zuständigkeit
-
Abschnitt 2. Bürgerliche Streitigkeiten (§ 2)