-
-
8
-
- Burandt/Rojahn, Erbrecht, 4. A. 2022
- Dutta/Weber, ErbR, 2. A. 2021
- Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, 4. A. 2020
- Hüßtege/Mansel, BGB Rom-Verordnungen, 4. 2024
- Kindl/Meller-Hannich/Wolf, Zwangsvollstreckungsrecht, 4. A. 2021
- Kroiß/Horn/Solomon, NachfolgeR, 3. A. 2023
- Münchener Kommentar FamFG, 3. A. 2019
- Saenger, ZPO, 10. A. 2023
-
13
-
1
-
Dutta/Weber, Int. Erbrecht, 1. A
-
Abschnitt 2. Bürgerliche Streitigkeiten (§ 2)
-
§ 2 Örtliche Zuständigkeit
- I. Normzweck, Funktionsweise und Gegenstand
- II. Sachlicher Anwendungsbereich der Vorschrift
-
III. Die örtlichen Gerichtsstände im Einzelnen (Abs. 1–4)
- 1. Allgemeine Voraussetzung für alle Gerichtsstände: Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach Art. 4 ff. EuErbVO
- 2. Gerichtsstandsvereinbarung der Parteien zugunsten eines konkreten Gerichts: Ausschließliche Zuständigkeit nach Abs. 1
- 3. Gerichtsstandsanerkennung durch die Parteien: Ausschließliche Zuständigkeit nach Abs. 2
- 4. Rügeloses Einlassen durch die Parteien: Ausschließliche Zuständigkeit nach Abs. 3
- 5. Im Übrigen
- IV. Örtliche Zuständigkeit für die Unzuständigkeitserklärung nach Art. 6 lit. b EuErbVO
- V. Relevanz des besonderen Gerichtsstands der Erbschaft nach §§ 27, 28 ZPO?
-
§ 2 Örtliche Zuständigkeit
-
Abschnitt 2. Bürgerliche Streitigkeiten (§ 2)
Siehe auch ...
Ansicht
Einstellungen