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Dutta/Weber, Int. Erbrecht, 1. A
Abschnitt 4. Entgegennahme von Erklärungen; Aneignungsrecht (§ 31 - § 32)
§ 32 Aneignungsrecht
IV. Ausübung des Aneignungsrechts durch die Aneignungsstelle
1. Voraussetzung für wirksame Ausübung
2. Rechtsfolgen der wirksamen Ausübung (Abs. 4)
a) Übergang der wirksam angeeigneten Nachlassgegenstände.
b) Haftung für Nachlassverbindlichkeiten (Abs. 6, 7).
3. Rechtsbehelfe gegen die Ausübung des Aneignungsrechts
Dutta/Weber, ErbR
2. Rechtsfolgen der wirksamen Ausübung (Abs. 4)
Dutta in Dutta/Weber, ErbR | IntErbRVG § 32 Rn. 50 | 1. Auflage 2016
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