Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze
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Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze
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W 57 a. Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz – WpHG)
- Vorbemerkung
- Abschnitt 1. Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen (§ 1 - § 2b)
- Abschnitt 2. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (§ 3 - § 11)
- Abschnitt 3. Insiderüberwachung (§ 12 - § 20)
- Abschnitt 4. Überwachung des Verbots der Marktmanipulation (§ 20a - § 20b)
- Abschnitt 5. Mitteilung, Veröffentlichung und Übermittlung von Veränderungen des Stimmrechtsanteils an das Unternehmensregister (§ 21 - § 30)
- Abschnitt 5a. Notwendige Informationen für die Wahrnehmung von Rechten aus Wertpapieren (§ 30a - § 30g)
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Abschnitt 6. Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten (§ 31 - § 37a)
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- § 31 Allgemeine Verhaltensregeln
- § 31a Kunden
- § 31b Geschäfte mit geeigneten Gegenparteien
- § 31c Bearbeitung von Kundenaufträgen
- § 31d Zuwendungen
- § 31e Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen über ein anderes Wertpapierdienstleistungsunternehmen
- § 31f Betrieb eines multilateralen Handelssystems
- § 31g Vor- und Nachhandelstransparenz für multilaterale Handelssysteme
- § 31h Veröffentlichungspflichten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach dem Handel
- § 32 Systematische Internalisierung
- § 32a Veröffentlichen von Quotes durch systematische Internalisierer
- § 32b Bestimmung der standardmäßigen Marktgröße und Aufgaben der Bundesanstalt
- § 32c Ausführung von Kundenaufträgen durch systematische Internalisierer
- § 32d Zugang zu Quotes, Geschäftsbedingungen bei systematischer Internalisierung
- § 33 Organisationspflichten
- § 33a Bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen
- § 33b Mitarbeiter und Mitarbeitergeschäfte
- § 34 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
- § 34a Getrennte Vermögensverwahrung
- § 34b Analyse von Finanzinstrumenten
- § 34c Anzeigepflicht
- § 35 Überwachung der Meldepflichten und Verhaltensregeln
- § 36 Prüfung der Meldepflichten und Verhaltensregeln
- § 36a Unternehmen, organisierte Märkte und multilaterale Handelssysteme mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 36b Werbung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen
- § 36c
- § 37 Ausnahmen
- § 37a
- Abschnitt 7. Haftung für falsche und unterlassene Kapitalmarktinformationen
- Abschnitt 8. Finanztermingeschäfte
- Abschnitt 9. Schiedsvereinbarungen
- Abschnitt 10. Märkte für Finanzinstrumente mit Sitz außerhalb der Europäischen Union
- Abschnitt 11. Überwachung von Unternehmensabschlüssen, Veröffentlichung von Finanzberichten
- Abschnitt 12. Straf- und Bußgeldvorschriften (§ 38 - § 40b)
- Abschnitt 13. Übergangsbestimmungen (§ 41 - § 47)
- Anhang
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W 57 a. Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz – WpHG)