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Fezer, Markenrecht

Fezer, Markenrecht
Vorwort
Aus dem Vorwort zur zweiten Auflage
Aus dem Vorwort zur ersten Auflage
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Erster Teil Kommentar zum Markengesetz (§§ 1-165)
2. Kommentierung zum Markengesetz (§§ 1-165)
Einleitung
Teil 1. Anwendungsbereich (§§ 1-2)
Teil 2. Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen; Übertragung und Lizenz (§§ 3-31)
Teil 3. Verfahren in Markenangelegenheiten (§§ 32-96)
Teil 4. Kollektivmarken (§§ 97-106)
Vorbemerkung zu den §§ 97 bis 106
§ 97 Kollektivmarken
§ 98 Inhaberschaft
§ 99 Eintragbarkeit von geographischen Herkunftsangaben als Kollektivmarken
§ 100 Schranken des Schutzes; Benutzung
§ 101 Klagebefugnis; Schadensersatz
§ 102 Markensatzung
§ 103 Prüfung der Anmeldung
§ 104 Änderung der Markensatzung
§ 105 Verfall
§ 106 Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse
Teil 5. Schutz von Marken nach dem Madrider Markenabkommen und nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen; Gemeinschaftsmarken (§§ 107-125i)
Teil 6. Geographische Herkunftsangaben (§§ 126-139)
Teil 7. Verfahren in Kennzeichenstreitsachen (§§ 140-142)
Teil 8. Straf- und Bußgeldvorschriften; Beschlagnahme bei der Einfuhr und Ausfuhr (§§ 143-151)
Teil 9. Übergangsvorschriften (§§ 152-165)
Zweiter Teil Internationales Markenrecht
Dritter Teil Gesetzestexte
Vierter Teil Amtliche Veröffentlichungen
Fünfter Teil Register

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PVÜ Art. 16 Finanzen Fezer, Markenrecht,3. Auflage 2001     Art. 16 Finanzen(1)   a) Der Verband hat einen Haushaltsplan. b) Der Haushaltsplan des Verbandes umfaßt die eigenen Einnahmen und Ausgaben des Verbandes, dessen Beitrag zum

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