Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK

Fezer, Markenrecht

Fezer, Markenrecht
Vorwort
Aus dem Vorwort zur zweiten Auflage
Aus dem Vorwort zur ersten Auflage
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Erster Teil Kommentar zum Markengesetz (§§ 1-165)
Zweiter Teil Internationales Markenrecht
Dritter Teil Gesetzestexte
I. Nationale Rechtsvorschriften; Marken und sonstige Kennzeichen
1. Gesetz zur Reform des Markenrechts und zur Umsetzung der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken
(Markenrechtsreformgesetz)
2. Markenrechtsänderungsgesetz 1996
3. Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes
(Markenverordnung - MarkenV)
4. Verordnung über die Wahrnehmung einzelner den Prüfungsstellen, der Gebrauchsmusterstelle, den Markenstellen und den Abteilungen des Patentamts obliegender Geschäfte
(Wahrnehmungsverordnung - WahrnV)
5 a. Gesetz über die Gebühren des Patentamts und des Patentgerichts
(PatGebG)
5 b. Gesetzentwurf eines Gesetz über die Kosten des Patent- und Markenamts und des Bundespatentgerichts
(Patentkostengesetz - PatKostG)
6 a. Verordnung über die Zahlung der Gebühren des Deutschen Patent- und Markenamts und des Bundespatentgerichts
(PatGebZV)
6 b. Referentenentwurf Verordnung über die Zahlung der Kosten des Deutschen Patent- und Markenamts und des Bundespatentgerichts
(PatKostZV)
7. Verordnung über Verwaltungskosten beim Deutschen Patent- und Markenamt
(DPMA VwKostV)
8. Verordnung über das Deutsche Patent- und Markenamt
(DPMAV)
9. Warenzeichengesetz
10. Gesetz der Deutschen Demokratischen Republik über Warenkennzeichen
11. Gesetz zur Änderung des Patentgesetzes und des Gesetzes über Warenkennzeichen
12. Gesetz über die Erstreckung von gewerblichen Schutzrechten
(Erstreckungsgesetz - ErstrG)
13. Verordnung zum Schutz des Namens Solingen
(Solingenverordnung - SolingenV)
II. Europäische Rechtsvorschriften; Gemeinschaftsmarke und sonstige Kennzeichen
III. Staatsvertragsrecht; Mehrseitige Abkommen
Vierter Teil Amtliche Veröffentlichungen
Fünfter Teil Register

Sie befinden sich in einer Altauflage. Zur → aktuellen Auflage.

© 2002 Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG. Jede urheberrechtliche Nutzung ist grundsätzlich untersagt, insbesondere mit, für oder in KI-Systemen oder KI-Modellen. Die Nutzung zum Text-und-Data-Mining nach § 44b Abs. 3 UrhG wird vorbehalten.

PVÜ Art. 16 Finanzen Fezer, Markenrecht,3. Auflage 2001     Art. 16 Finanzen(1)   a) Der Verband hat einen Haushaltsplan. b) Der Haushaltsplan des Verbandes umfaßt die eigenen Einnahmen und Ausgaben des Verbandes, dessen Beitrag zum

© 2002 Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG. Urheberrechtlich geschützter Inhalt. Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG ist ausschließlicher Inhaber aller Nutzungsrechte. Ohne gesonderte Erlaubnis ist jede urheberrechtliche Nutzung untersagt, insbesondere die Nutzung des Inhalts im Zusammenhang mit, für oder in KI-Systemen, KI-Modellen oder Generativen Sprachmodellen. Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG behält sich alle Rechte vor, insbesondere die Nutzung zum Text-und-Data-Mining (TDM) nach § 44b Abs. 3 UrhG (Art. 4 DSM-RL).

Die Suche ergab keine Treffer!

Hilft dieses Dokument bei der Recherche?

Ansicht
Einstellungen