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Fezer, Markenrecht

Fezer, Markenrecht
Vorwort
Aus dem Vorwort zur zweiten Auflage
Aus dem Vorwort zur ersten Auflage
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Erster Teil Kommentar zum Markengesetz (§§ 1-165)
Zweiter Teil Internationales Markenrecht
Dritter Teil Gesetzestexte
I. Nationale Rechtsvorschriften; Marken und sonstige Kennzeichen
II. Europäische Rechtsvorschriften; Gemeinschaftsmarke und sonstige Kennzeichen
III. Staatsvertragsrecht; Mehrseitige Abkommen
1. Übereinkommen zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum unterzeichnet in Stockholm am 14. Juli 1967
2. Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums
3. Madrider Abkommen über die internationale Registierung von Marken
4. Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken
5. Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen
6. Madrider Abkommen über die Unterdrückung falscher oder irreführender Herkunftsangaben
7. Stockholmer Zusatzvereinbarung zum Madrider Abkommen über die Unterdrückung falscher oder irreführender Herkunftsangaben auf Waren vom 14. April 1891
8. Abkommen von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken
9. Lissaboner Abkommen über den Schutz der Ursprungsbezeichnungen und ihre internationale Registrierung
10. Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS)
11. Markenrechtsvertrag
12. Ausführungsordnung zum Markenrechtsvertrag
Vierter Teil Amtliche Veröffentlichungen
Fünfter Teil Register

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PVÜ Art. 16 Finanzen Fezer, Markenrecht,3. Auflage 2001     Art. 16 Finanzen(1)   a) Der Verband hat einen Haushaltsplan. b) Der Haushaltsplan des Verbandes umfaßt die eigenen Einnahmen und Ausgaben des Verbandes, dessen Beitrag zum

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