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Formulare zum Thema0
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Ferrari/Kieninger/Mankowski u.a., Internationales Vertragsrecht
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Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
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Kapitel III. Abschluss und Ausführung des Beförderungsvertrages (Art. 4 - Art. 16)
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Art. 6 [Angaben im Frachtbrief]
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II. Angaben nach Abs. 1
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6. Bezeichnung von Art und Verpackung des Gutes (Abs. 1 lit. f).
- a) Die übliche Bezeichnung der Art des Gutes und der Verpackung.
- b) Allgemein anerkannte Bezeichnung von gefährlichen Gütern.
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6. Bezeichnung von Art und Verpackung des Gutes (Abs. 1 lit. f).
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II. Angaben nach Abs. 1
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Art. 6 [Angaben im Frachtbrief]
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Kapitel III. Abschluss und Ausführung des Beförderungsvertrages (Art. 4 - Art. 16)
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Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)