- 
        
 - 
                6
 - 
                2
 - 
                1
 
- 
        
          
            
          
        
        Ferrari/Kieninger/Mankowski u.a., Internationales Vertragsrecht
        
- 
            
              
                
              
            
            Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
            
- 
                
                  
                    
                  
                
                Kapitel III. Abschluss und Ausführung des Beförderungsvertrages (Art. 4 - Art. 16)
                
- 
                    
                      
                        
                      
                    
                    Art. 6 [Angaben im Frachtbrief]
                    
- 
                        
                          
                            
                          
                        
                        II. Angaben nach Abs. 1
                        
- 
                            
                              
                                
                              
                            
                            6. Bezeichnung von Art und Verpackung des Gutes (Abs. 1 lit. f).
                            
- a) Die übliche Bezeichnung der Art des Gutes und der Verpackung.
 - b) Allgemein anerkannte Bezeichnung von gefährlichen Gütern.
 
 
 - 
                            
                              
                                
                              
                            
                            6. Bezeichnung von Art und Verpackung des Gutes (Abs. 1 lit. f).
                            
 
 - 
                        
                          
                            
                          
                        
                        II. Angaben nach Abs. 1
                        
 
 - 
                    
                      
                        
                      
                    
                    Art. 6 [Angaben im Frachtbrief]
                    
 
 - 
                
                  
                    
                  
                
                Kapitel III. Abschluss und Ausführung des Beförderungsvertrages (Art. 4 - Art. 16)
                
 
 - 
            
              
                
              
            
            Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)