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Art. 39 [Rückgriffsverfahren]

(1) Ein Frachtführer, gegen den nach den Artikeln 37 und 38 Rückgriff genommen wird, kann nicht einwenden,


Zitiervorschläge:
Ferrari IntVertrR/Otte CMR Art. 39
Ferrari IntVertrR/Otte, 3. Aufl. 2018, CMR Art. 39

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