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Art. 6 [Angaben im Frachtbrief]

(1) Der Frachtbrief muß folgende Angaben enthalten: a)Ort und Tag der Ausstellung; b)Name und Anschrift des Absenders;


Zitiervorschläge:
Ferrari IntVertrR/Otte CMR Art. 6
Ferrari IntVertrR/Otte, 3. Aufl. 2018, CMR Art. 6

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