(1) 1Dieses Übereinkommen gilt für jeden Vertrag über die entgeltliche Beförderung von Gütern auf der Straße mittels Fahrzeugen, wenn der Ort der Übernahme des Gutes
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Ferrari IntVertrR/Ferrari CMR Art. 1
Ferrari IntVertrR/Ferrari, 3. Aufl. 2018, CMR Art. 1