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Art. 13 [Rechte des Empfängers, Zahlung]

(1) 1Nach Ankunft des Gutes an dem für die Ablieferung vorgesehenen Ort ist der Empfänger berechtigt,


Zitiervorschläge:
Ferrari IntVertrR/Otte CMR Art. 13
Ferrari IntVertrR/Otte, 3. Aufl. 2018, CMR Art. 13

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