- 
        
          
            
          
        
        Flöther, Konzerninsolvenzrecht
        - 
            
              
                
              
            
            § 2 Der Konzern im insolvenzrechtlichen Sinn
            - 
                
                  
                    
                  
                
                I. Der Begriff der Unternehmensgruppe und des Konzerns
                - 
                    
                      
                        
                      
                    
                    4. Erweiterter insolvenzrechtlicher Begriff der Unternehmensgruppe, § 3e InsO
                    - a) Anlehnung an § 290 HGB
- b) Beschränkung auf Inland und Reichweite des § 3e InsO im Verhältnis zur EuInsVO
- c) Insolvenz aller Konzerngesellschaften nicht erforderlich
- d) Rechtlich selbständige Unternehmen
- e) Unmittelbare oder mittelbare Verbindung
- f) Möglichkeit der Ausübung beherrschenden Einflusses, § 3e Nr. 1 InsO
- g) Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung, § 3e Nr. 2 InsO
- h) GmbH & Co. KG (§ 3e Abs. 2 InsO)
- i) Konzern im Konzern – mehrfache Konzernzugehörigkeit?
- j) Maßgeblicher Zeitpunkt
 
 
- 
                    
                      
                        
                      
                    
                    4. Erweiterter insolvenzrechtlicher Begriff der Unternehmensgruppe, § 3e InsO
                    
 
- 
                
                  
                    
                  
                
                I. Der Begriff der Unternehmensgruppe und des Konzerns
                
 
- 
            
              
                
              
            
            § 2 Der Konzern im insolvenzrechtlichen Sinn