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Flöther, Konzerninsolvenzrecht
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§ 4 Der Konzern im Insolvenzverfahren
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III. Gläubigerbeteiligung – der Gläubigerausschuss in der Insolvenz
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2. Einsetzung eines Gruppen-Gläubigerausschusses
- a) Antrag
- b) Anhörung
- c) Ermessen
- d) Nicht offensichtlich untergeordnete Bedeutung für die gesamte Unternehmensgruppe
- e) Besetzung des Gruppen-Gläubigerausschusses
- f) Einfluss der Gläubigerversammlungen auf die Beteiligung im Gruppen-Gläubigerausschuss
- g) Änderung maßgeblicher Umstände
- h) Rechtsmittel
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2. Einsetzung eines Gruppen-Gläubigerausschusses
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III. Gläubigerbeteiligung – der Gläubigerausschuss in der Insolvenz
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§ 4 Der Konzern im Insolvenzverfahren