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§ 75 Rechtsstellung

(1) 1Der Restrukturierungsbeauftragte steht unter der Aufsicht des Restrukturierungsgerichts.


Zitiervorschläge:
Flöther/Flöther/Eckelt StaRUG § 75
Flöther/Flöther/Eckelt, 1. Aufl. 2021, StaRUG § 75

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