Art. 10 § 1 MRVG Ermächtigung zum Erlass einer Honorarordnung für Ingenieure, Art. 10 § 2 MRVG Ermächtigung zum Erlass einer Honorarordnung für Architekten
§ 20 Honorare für Leistungen bei Flächennutzungsplänen
(1) Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die in § 18 und Anlage 2 aufgeführten Grundleistungen bei Flächennutzungsplänen sind in der folgenden