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Fuchs/Berger/Seifert, HOAI
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3. Teil – Kommentar HOAI
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Teil 4. Fachplanung
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Abschnitt 1. Tragwerksplanung (§§ 49–52) (§ 49 - § 52)
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§ 51 Leistungsbild Tragwerksplanung
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D. Grundleistungen und Besondere Leistungen (Abs. 5, Anlage 14 Nr. 14.1)
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III. Leistungsphase 2: Vorplanung
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1. Inhalt der Grundleistungen
- a) Analysieren der Grundlagen.
- b) Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung der Belange der Standsicherheit, der Gebrauchsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit und c) Mitwirken bei dem Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der Lösungsmöglichkeiten des Tragwerks unter gleichen Objektbedingungen mit skizzenhafter Darstellung, Klärung und Angabe der für das Tragwerk wesentlichen konstruktiven Festlegungen für zum Beispiel Baustoffe, Bauarten und Herstellungsverfahren, Konstruktionsraster und Gründungsart.
- d) Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit.
- e) Mitwirken bei der Kostenschätzung und bei der Terminplanung.
- f) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse.
- 2. Besondere Leistungen
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1. Inhalt der Grundleistungen
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III. Leistungsphase 2: Vorplanung
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D. Grundleistungen und Besondere Leistungen (Abs. 5, Anlage 14 Nr. 14.1)
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§ 51 Leistungsbild Tragwerksplanung
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Abschnitt 1. Tragwerksplanung (§§ 49–52) (§ 49 - § 52)
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Teil 4. Fachplanung
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3. Teil – Kommentar HOAI