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Fuchs/Berger/Seifert, HOAI
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3. Teil – Kommentar HOAI
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Teil 4. Fachplanung
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Abschnitt 1. Tragwerksplanung (§§ 49–52) (§ 49 - § 52)
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§ 51 Leistungsbild Tragwerksplanung
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D. Grundleistungen und Besondere Leistungen (Abs. 5, Anlage 14 Nr. 14.1)
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IV. Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
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1. Inhalt der Grundleistungen
- a) Erarbeiten der Tragwerkslösung, unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum konstruktiven Entwurf mit zeichnerischer Darstellung.
- b) Überschlägige statische Berechnung und Bemessung.
- c) Grundlegende Festlegungen der konstruktiven Details und Hauptabmessungen des Tragwerks für zum Beispiel Gestaltung der tragenden Querschnitte, Aussparungen und Fugen; Ausbildung der Auflager- und Knotenpunkte sowie der Verbindungsmittel.
- d) Überschlägiges Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau, der Stahlmengen im Stahlbau und der Holzmengen im Ingenieurholzbau.
- e) Mitwirken bei der Objektbeschreibung bzw. beim Erläuterungsbericht.
- f) Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit.
- g) Mitwirken bei der Kostenberechnung und bei der Terminplanung.
- h) Mitwirken beim Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung.
- i) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse.
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1. Inhalt der Grundleistungen
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IV. Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
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D. Grundleistungen und Besondere Leistungen (Abs. 5, Anlage 14 Nr. 14.1)
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§ 51 Leistungsbild Tragwerksplanung
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Abschnitt 1. Tragwerksplanung (§§ 49–52) (§ 49 - § 52)
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Teil 4. Fachplanung
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3. Teil – Kommentar HOAI