-
Fuchs/Berger/Seifert, HOAI
-
3. Teil – Kommentar HOAI
-
Teil 4. Fachplanung
-
Abschnitt 1. Tragwerksplanung (§§ 49–52) (§ 49 - § 52)
-
§ 51 Leistungsbild Tragwerksplanung
-
D. Grundleistungen und Besondere Leistungen (Abs. 5, Anlage 14 Nr. 14.1)
-
VI. Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
-
1. Inhalt der Grundleistungen
- a) Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen.
- b) Anfertigen der Schalpläne in Ergänzung der fertig gestellten Ausführungspläne des Objektplaners.
- c) Zeichnerische Darstellung der Konstruktionen mit Einbau- und Verlegeanweisungen, zum Beispiel Bewehrungspläne, Stahlbau- oder Holzkonstruktionspläne mit Leitdetails (keine Werkstattzeichnungen).
- d) Aufstellen von Stahl- oder Stücklisten als Ergänzung zur zeichnerischen Darstellung der Konstruktionen mit Stahlmengenermittlung.
- e) Fortführen der Abstimmung mit Prüfämtern und Prüfingenieuren oder Eigenkontrolle.
- 2. Besondere Leistungen
-
1. Inhalt der Grundleistungen
-
VI. Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
-
D. Grundleistungen und Besondere Leistungen (Abs. 5, Anlage 14 Nr. 14.1)
-
§ 51 Leistungsbild Tragwerksplanung
-
Abschnitt 1. Tragwerksplanung (§§ 49–52) (§ 49 - § 52)
-
Teil 4. Fachplanung
-
3. Teil – Kommentar HOAI