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Geiger, Healthcare-Compliance
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§ 2. Korruptionsstrafrecht
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G. Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung
- I. Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen (§ 300 StGB)
- II. Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im Amtsträgerbereich, § 335 StGB
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G. Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung
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§ 2. Korruptionsstrafrecht