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Haage, MB-APrV
§ 16a Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
Haage in Masseure und medizinische Bademeister-Ausbildungsordnung | MB-APrV § 16a Rn. 1-27 | 2. Online-Auflage 2019