RStV § 54 Allgemeine Bestimmungen Held Hahn/Vesting, Rundfunkrecht, 2. Auflage 2008 Rn 1-74 § 54 Allgemeine Bestimmungen (1) 1Telemedien sind im Rahmen der Gesetze zulassungs- und anmeldefrei. 2Für die Angebote gilt die verfassungsmäßige Ordnung. 3Die Vorschriften der allgemeinen Gesetze und die gesetzlichen