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Hahn/Vesting, Rundfunkrecht
Vorwort
Bearbeiterverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Allgemeines Literaturverzeichnis
Erster Teil. Rundfunkstaatsvertrag
Zweiter Teil. Rundfunkgebührenstaatsvertrag
Dritter Teil. Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
Vierter Teil. Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
B. Kommentar
I. Abschnitt. Allgemeine Vorschriften (§§ 1-7)
§ 4 Unzulässige Angebote
B. Einzelerläuterungen (Rn. 18-83)
I. Das absolute Verbreitungsverbot gemäß § 4 Abs. 1 JMStV (Rn. 18-72)
1. Systematik und Verhältnis zu StGB sowie OWiG (Rn. 18-22)
2. Darstellung von Propagandamitteln im Sinne von § 86 StGB (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) (Rn. 23-26)
3. Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Sinne von § 86 a StGB (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2) (Rn. 27-28)
4. Volksverhetzung (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) (Rn. 29-32)
5. Leugnung einer unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Handlung im Sinne von §§ 6, 7 VStGB (Abs. 1 Satz 1 Nr. 4) (Rn. 33-35)
6. Gewaltdarstellung (Abs. 1 Satz 1 Nr. 5) (Rn. 36-39)
7. Anleitung zu Straftaten im Sinne von § 126 Abs. 1 StGB (Abs. 1 Satz 1 Nr. 6) (Rn. 40-42)
8. Die Ausnahmeregelung des § 4 Abs. 1 Satz 2 JMStV (Rn. 43-47)
9. Kriegsverherrlichung (Abs. 1 Satz 1 Nr. 7) (Rn. 48-49)
10. Verstoß gegen die Menschenwürde, insbesondere durch unmenschliche Darstellung körperlichen oder seelischen Leidens (Abs. 1 Satz 1 Nr. 8) (Rn. 50-61)
11. Darstellung von Kindern und Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung (Abs. 1 Satz 1 Nr. 9) (Rn. 62-63)
12. Gewalt-, kinder- und sodomiepornografische Darstellungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 10) (Rn. 64-67)
13. In Teile B und D der Liste jugendgefährdender Medien aufgenommene Angebote (Abs. 1 Satz 1 Nr. 11) (Rn. 68-72)
II. Das relative Verbreitungsverbot gemäß § 4 Abs. 2 JMStV (Rn. 73-81)
III. Die Fortwirkungsklausel gemäß § 4 Abs. 3 JMStV (Rn. 82-83)
Anhang
Sachverzeichnis

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RFinStV I. Abschnitt. Verfahren zur Rundfunkgebühr Hahn/Vesting, Rundfunkrecht, 2. Auflage 2008   I. Abschnitt. Verfahren zur Rundfunkgebühr § 1 Bedarfsanmeldung (1) Die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten des Landesrechts auf der Grundlage von Einzelanmeldungen ihrer Mitglieder, die Anstalt des öffentlichen Rechts „Zweites Deutsches Fernsehen“ (ZDF) und die Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutschlandradio“ melden im Abstand von zwei Jahren ihren

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