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RGebStV § 5 Zweitgeräte, gebührenbefreite Geräte Göhmann/Naujock/Siekmann Hahn/Vesting, Rundfunkrecht, 2. Auflage 2008 Rn 1-72   § 5 Zweitgeräte, gebührenbefreite Geräte (1) 1Eine Rundfunkgebühr ist nicht zu leisten für weitere Rundfunkempfangsgeräte (Zweitgeräte), die von einer natürlichen

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