RGebStV § 5 Zweitgeräte, gebührenbefreite Geräte Göhmann/Naujock/Siekmann Hahn/Vesting, Rundfunkrecht, 2. Auflage 2008 Rn 1-72 § 5 Zweitgeräte, gebührenbefreite Geräte (1) 1Eine Rundfunkgebühr ist nicht zu leisten für weitere Rundfunkempfangsgeräte (Zweitgeräte), die von einer natürlichen