Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK

Sie befinden sich in einer Altauflage.

RStV 1. Unterabschnitt. Zulassung und verfahrensrechtliche Vorschriften Hahn/Vesting, Rundfunkrecht, 2. Auflage 2008   1. Unterabschnitt. Zulassung und verfahrensrechtliche Vorschriften § 20 Zulassung (1) 1Private Veranstalter bedürfen zur Veranstaltung von Rundfunk einer Zulassung nach Landesrecht. 2In der Zulassung für Veranstalter bundesweit verbreiteter Programme ist die Programmkategorie nach § 2 Abs. 2 festzulegen. (2) 1Wenn und soweit ein elektronischer Informations- und Kommunikationsdienst dem Rundfunk zuzuordnen ist, bedarf der Anbieter eines solchen Dienstes

Die Suche ergab keine Treffer!

Hilft dieses Dokument bei der Recherche?

Ansicht
Einstellungen