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RStV 3. Unterabschnitt. Organisation der Medienaufsicht, Finanzierung besonderer Aufgaben Hahn/Vesting, Rundfunkrecht, 2. Auflage 2008   3. Unterabschnitt. Organisation der Medienaufsicht, Finanzierung besonderer Aufgaben § 35 Aufsicht im Rahmen der Sicherung der Meinungsvielfalt (1) 1Die zuständige Landesmedienanstalt überprüft vor und nach der Zulassung die Einhaltung der für die privaten Veranstalter geltenden Bestimmungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt nach diesem Staatsvertrag. 2Sie

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