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RStV § 14 Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Libertus Hahn/Vesting, Rundfunkrecht, 2. Auflage 2008 Rn 1-107   § 14 Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (1) Der Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird regelmäßig entsprechend den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit

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